Umlagebeiträge 2018 für Minijobber sinken

Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die Umlagebeiträge 2018 für Minijobber sinken. Die Minijob-Zentrale senkt ab 1.1.2018 die U2-Umlage, also die Umlage für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft für die Minijobber.

U2-Umlagebeiträge 2018 für Minijobber sinken

Die U2-Umlage (U2) sinkt bei der Minijob-Zentrale auf 0,24 % ab 1.1.2018. Bis 31.12.2017 gilt noch der alte U2-Umlagesatz von 0,3 % Beitragshöhe. Auch 2018 beträgt der Erstattungsbetrag für die geleisteten Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft unverändert 100 %.

Grundlage für die Berechnung der U1 und U2-Umlagebeiträge 2018 für Minijobber ist (unverändert) das grundsätzlich rentenversicherungspflichtige Entgelt des Beschäftigten.

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U1-Umlagesatz unverändert für Minijobber

Die U1-Umlage für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit soll unverändert bei 0,9 % des beitragspflichtigen Entgelts bleiben – unverändert soll dabei auch der Erstattungssatz in Höhe von 80 % bleiben.

Insolvenzgeldumlage sinkt auch 2018

Neben den U1 und U2-Umlagebiträge sinkt 2018 auch der Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage. Die Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 % von bislang 0,09 %. Damit wird die Beschäftigung von Minijobbern 2018 aus Arbeitgebersicht etwas günstiger.


Beispiel Umlagebeiträge 2017:

Ein Minijobber erhält monatlich 450 € von seinem Arbeitgeber.

U1-Beitrag:

450 € x 0,9 % = 4,05 €

U2-Beitrag:

450 € x 0,3 % = 1,35 €

Insolvenzgeldumlage:

450 € x 0,09 % = 0,41 €


Beispiel Umlagebeiträge 2018:

Ein Minijobber erhält monatlich 450 € von seinem Arbeitgeber.

U1-Beitrag:

450 € x 0,9 % = 4,05 €

U2-Beitrag:

450 € x 0,24 % = 1,08 €

Insolvenzgeldumlage:

450 € x 0,06 % = 0,27 €


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Fazit: Durch die Absenkung der U2-Umlage und der Insolvenzgeldumlage sparen Sie ein wenig Arbeitgeberbeiträge, wenn Sie Minijobber in 2018 beschäftigen. Ehrlicherweise muss natürlich auch gesagt werden, dass die Beitragssatzsenkungen nicht der ganz große Wurf sind. Denn letztlich sparen Sie bei einem Minijobber mit 450 € im Monat tatsächlich 0,41 € – oder anders formuliert. Die Arbeitgeberbelastung sinkt um 0,09 %.

 

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