Der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte, Krankenkassen und Kliniken hat beschlossen die erleichterte Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.3.2021 zu verlängern. Somit ist die telefonische Krankschreibung nun für drei weitere Monate möglich.
Telefonische Krankschreibung – was ist das?
Grundsätzlich müssen sich Arbeitnehmer persönlich bei dem behandelnden Arzt vorstellen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Dies dient dazu, dass sich der behandelnde Arzt ein persönliches Bild vom Gesundheitszustand des Patienten zu erhalten.
Das persönliche Erscheinen der Patienten vor Ort führt jedoch vielfach zu vollen Wartezimmern bei den Ärzten und damit zu einem erhöhten Infektionsgeschehen beim Arzt. Denn die Wartezimmer erweisen sich als Hotspots zur Verbreitung des Corona-Virus.
Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte, Krankenkassen und Kliniken die telefonische Krankschreibung nun bis Ende März 2021 verlängert. Diese Erleichterung der Krankschreibung wurde bereits bei den ersten Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr 2020 genutzt. Seit 19.10.2020 gelten die Erleichterungen der telefonischen Krankmeldung erneut.
Telefonische Krankschreibung verlängert
Bereits seit Mitte Oktober 2020 gelten die erleichterten Bedingungen für die telefonische Krankschreibung wieder – quasi für die zweite Phase der staatlichen Maßnahmen. Damit können sich Arbeitnehmer nun weiter unter erleichterten Bedingungen telefonisch für bis zu sieben Tage vom Arzt krankschreiben lassen. Darüber hinaus kann der behandelnde Arzt für weitere sieben Tage eine Folgebescheinigung ausstellen.
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Anmerkung: Ursprünglich sollte die telefonische Krankschreibung zum 31.12.2020 enden. Doch aufgrund der aktuellen Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet wurde diese Möglichkeit um drei weitere Monate bis 31.3.2021 verlängert.
Telefonische Krankschreibung auch für Minijobber
Natürlich gelten diese Regelungen auch für die Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, die bei Ihnen tätig sind. Für die Betriebe ändert sich durch die telefonische Krankschreibung im Grunde nichts. Der Betrieb ist auch bei der telefonischen Krankschreibung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Aber natürlich kann sich der Betrieb das fortgezahlte Entgelt auch von der Minijob-Zentrale zum Teil erstatten lassen, so dass hier u1-umlagepflichtige Betriebe von der Erstattungsmöglichkeit profitieren.
Ich finde die telefonische Krankschreibung sollte es immer geben. Warum soll ich mich mit leichten Beschwerden, bei denen ich nur mal ein paar Tage Ruhe benötige, in ein volles Wartezimmer beim Arzt setzen und mir dabei vielleicht andere Krankheiten einfangen?
Klar wird es immer wieder Menschen geben, die diese Sache ausnutzen aber diese Menschen gibt es immer. Unsere Politik sollte mal ernsthaft darüber nachdenken! Die Viruskrankheiten werden bestimmt in den nächsten Jahren nicht weniger.
Ich wünsche allen frohe Weihnachten.