Jahresmeldungen 2019 für Minijobber
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Seit 2016 müssen Sie zusätzlich zu den Sozialversicherungsmeldungen auch noch eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen erstellen. Diese UV-Jahresmeldungen sind für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 abgerechnet worden zu erstellen und bis spätestens 16.2.2017 zu versenden.