Nebentätigkeit im Minijob kann untersagt werden
Eine Nebentätigkeit des Arbeitnehmers ist grundsätzlich zulässig. Somit kann der Neben-Minijob, den einige Ihrer Minijobber nebenberuflich ausüben, grundsätzlich nicht durch den Hauptarbeitgeber untersagt werden. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Unterlassung verlangen, wenn die berechtigten Interessen des (Haupt)Arbeitgebers beeinträchtigt werden.