Minijob auf Minijob – Unterbrechungen erkennen
Bei Minijobs, die nacheinander oder nebeneinander ausgeübt werden, ist im Lohnbüro Vorsicht geboten.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist bei dem Großteil der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) Usus. Fast jeder Minijobber lässt sich gleich zum Beginn seines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien. Oder gilt diese Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch bei einem Arbeitgeberwechsel?
Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht – was soll das denn, mögen sich viele Leser jetzt fragen. Bereits seit 2013 gilt für alle neuen Minijob-Beschäftigungsverhältnisse, dass sie grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Allerdings lassen sich fast 90 Prozent der Minijobber von dieser Rentenversicherungspflicht durch einen Antrag beim Arbeitgeber befreien. Warum sollte diese Befreiung denn rückgängig gemacht werden.