Elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 versenden
Sie müssen im Lohnbüro den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2016 zur Unfallversicherung in Papierform bereits abgegeben haben. Zusätzlich sind Sie für das Kalenderjahr 2016 und übrigens auch für 2017 und die Folgejahre gesetzlich verpflichtet, dass Sie die Inhalte des Lohnnachweises auch in elektronischer Form aus Ihrem Lohnprogramm versenden.