UV-Jahresmeldungen auch für kurzfristige Aushilfen erstellen
Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.
Jährlich sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung aus der Lohnsoftware zu versenden.
Zum 16. Februar ist stets der Lohnnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert kann hier als sinnvolle Pauschale auch für die Minijobber genutzt werden.
Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden. Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele…
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