Ende der Übergangsregelung für Midijobs
Zum 31.12.2023 endet die Übergangsregelung für Midijobber. Soll es sich 2024 auch weiterhin um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Krankenversicherungsschutz handeln, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln.