Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob
Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Es dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden die Woche sein – maximal.
Die Wochenstundenzahl bei Minijobbern steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Es dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden die Woche sein – maximal.
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.