In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht
In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.
In bestimmten Branchen erfordert das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Abgabe von Sofortmeldungen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe.
Auch für Minijobber sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen. Dabei gelten für Minijobber im Grunde dieselben Meldevorschriften, wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gilt für kurzfristige Aushilfen eine Ausnahme.
Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.
Die Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sind auch für Ihre Minijobber zu erstatten, wenn Sie in einer der sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind. Das gilt natürlich auch für Minijobs in der Gastronomie.