Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Unterliegt die Entgelthöhe eines Minijobbers erheblichen Entgeltschwankungen, dann kann dies zum Verlust des Minijobber-Status führen. Das gilt auch, wenn das Jahresarbeitsentgelt insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro beträgt.