Resturlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers
Verstirbt ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses so gehen die Resturlaubstage nicht unter. Vielmehr wird der Resturlaubsanspruch auf die Erben vererbt. Dies ist nun auch vom Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil bestätigt worden.