Minijob: Beurteilung selbstständig oder angestellt beschäftigt
Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.
Ob ein Minijobber selbstständig oder angestellt arbeitet, kann der Betrieb oft schwer beurteilen. Hier hilft das Statusfeststellungsverfahren oft weiter.
Bei rentenversicherungspflichtigen Minijobbern ist bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine Mindestbemessungsgrundlage zu beachten. Von dieser Mindestbemessungsgrundlage sind die Rentenversicherungsbeiträge mindestens zu berechnen. Das heißt für Sie im Lohnbüro, dass Sie auf diese besondere Fallkonstellation achten sollten.