Reinigungskräfte dürfen Minijobgrenze überschreiten
Nach Informationen der Minijob-Zentrale ist bei Reinigungskräften in einem Minijob ein unvorhersehbares Überschreiten auch anzunehmen, wenn der Reinigungsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie höher ist als bisher. Damit können auch Reinigungskräfte die Minijobgrenze bis zu fünf Mal innerhalb eines Zeitjahres überschreiten, wenn Mehrarbeit aufgrund der höheren Reinigungsfrequenz gegeben ist.