Neuer Pflegemindestlohn ab 1.7.2020
Der Pflegemindestlohn soll zum 1.7.2020 steigen. Doch daneben soll es auch eine Unterscheidung der Mindestlohnhöhe nach Ausbildungsgrad sowie neue Regelungen hinsichtlich des Urlaubs im Pflegebereich geben
Der Pflegemindestlohn soll zum 1.7.2020 steigen. Doch daneben soll es auch eine Unterscheidung der Mindestlohnhöhe nach Ausbildungsgrad sowie neue Regelungen hinsichtlich des Urlaubs im Pflegebereich geben