Fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
Ist ein fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zulässig? Die Frage lässt sich wie so oft mit einem ja, aber… beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie im Betrieb ein paar Dinge beachten.