Saisonarbeitnehmer beschäftigen
Bei Saison-Aushilfen können Sie auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse nutzen.
Bei Saison-Aushilfen können Sie auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse nutzen.
Minijobs – das sind die Ausnahmen. Grundsätzlich gilt für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme gilt hingegen, wenn es sich um einen Minijob handelt. Sind die Voraussetzung eines Minijobs erfüllt, so handelt es sich um ein grundsätzlich versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis – Ausnahme Rentenversicherung, hier gilt Rentenversicherungspflicht, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit.
Herausgabe private Handynummer – kann der Betrieb einen Arbeitnehmer zur Herausgabe der privaten Handynummer zwingen? Ein interessantes Urteil in der aktuell geführten Datenschutz-Diskussion kommt dieser Tage aus Thüringen. Hier haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gericht durchgesetzt, dass sie ihre privaten Handynummern nicht an den Arbeitgeber herausgeben müssen. Die Rettungsleitstelle muss in Notfällen nun…
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Mindestlohn – im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn.
Ein interessantes Entgeltextra ist ein Kindergartenzuschuss für Minijobber. Mit einem solchen Kindergartenzuschuss für Minijobber können Sie unter bestimmten Bedingungen auch problemlos die Minijobgrenze überschreiten, ohne dass der Minijobberstatus gefährdet wird.
Eine Überschreitung der Minijobgrenze hat Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. So kann die Überschreitung der Minijobgrenze beispielsweise dazu führen, dass der Status des Beschäftigten als Minijobber nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Doch was muss das Lohnbüro tun, wenn es zu einer Überschreitung der Minijobgrenze kommt?
Bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob gilt es auf die Feinheiten zu achten.
Viele Betriebe beschäftigen Arbeitnehmer während der Elternzeit im Minijob. Doch wie verhält es sich bei den Einkünften im Minijob und Elterngeld. Das Bundessozialgericht hat hier ein aktuelles Urteil gefällt, wenn Einmalzahlungen gewährt werden.
Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.
Ist ein fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zulässig? Die Frage lässt sich wie so oft mit einem ja, aber… beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie im Betrieb ein paar Dinge beachten.