Steuerentlastungsgesetz 2022 und Minijobs
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist auf den Weg gebracht und tritt kurzfristig in Kraft. Aus Sicht der zahlreichen Minijobber ist es eine Enttäuschung, da die Minijobber von den Steuerentlastungen nicht profitieren. „Update: Minijobber, die nach 2 % Pauschsteuer abgerechnet werden, erhalten auch die Energiepreispauschale.“