Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.
Bereits im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission festgelegt, dass der Mindestlohn 2019 steigt. Die Mindestlohn-Kommission hat sich aber diesmal sogar zu einem zweistufigen Anstieg des Mindestlohns entschieden. So legte die Kommission auch gleich den Mindestlohn für 2020 mit fest.
Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.
Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.
Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.
Hat ein Minijobber weitere Beschäftigungen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet diese abzufragen und bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen. Unterlassen Sie das im Lohnbüro, so haben Sie bei einer Betriebsprüfung schlechte Karten. Es drohen nämlich empfindliche Nachzahlungen, wenn Sie weitere Beschäftigungen Ihrer Minijobber nicht abgefragt haben.
Minijobs und 450 € im Monat bilden bereits seit mehreren Jahren ein untrennbares Gespann. Es gilt nämlich die Regelung, dass nur ein Minijob vorliegt, wenn das regelmäßige Entgelt nicht mehr als 450 € im Monat beträgt. Darf es aber wirklich nicht mehr sein?
Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber, das hört sich für viele Arbeitgeber verlockend an. Andere Arbeitgeber sagen sich vielleicht, dass sie noch nie Entgeltfortzahlung an Minijobber gezahlt haben. Doch was ist eigentlich richtig beim Thema Entgeltfortzahlung an Minijobber?
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Minijobs – das sind die Ausnahmen. Grundsätzlich gilt für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme gilt hingegen, wenn es sich um einen Minijob handelt. Sind die Voraussetzung eines Minijobs erfüllt, so handelt es sich um ein grundsätzlich versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis – Ausnahme Rentenversicherung, hier gilt Rentenversicherungspflicht, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit.