Überschreiten der Minijobgrenze – jetzt fünf Monate möglich
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben auf die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen reagiert. Dabei sind auch die Regelungen für ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze (Minijobgrenze) erleichtert worden. Diese Erleichterung gilt aber nur in der Zeit vom 1.3.2020 bis 31.10.2020.