Neue Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben
In der aktuellen Situation stehen viele Lohnbüros vor der Frage, wie sie in der Lohnabrechnung verfahren sollen, wenn ein Minijobber einen Monat oder gar mehrere Monate kein Entgelt bekommt. Hier stellt sich unter anderem die Frage, ob es in diesen Fällen Meldungen zur Sozialversicherung geben muss.
Betriebe, die Minijobber beschäftigen, stehen derzeit vor einem echten Dilemma. Denn Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, so dass die Minijobber in der Corona-Krise im Grunde weiter beschäftigt werden müssen. Tatsächlich ist dies vielfach nicht möglich. Denn i der aktuellen Krise werden die Arbeitskräfte schlicht nicht benötigt.
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2019 ist auch für Minijobber zu erstellen.
Auch für die Arbeit an Heiligabend ist ein Feiertagszuschlag zu zahlen. Vorausgesetzt der Minijobber arbeitet auch tatsächlich zu den zuschlagspflichtigen Zeiten.
Die Jahresabschlussarbeiten im Lohnbüro sollten Sie auch für Ihre Minijobber durchführen und nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020? Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert Die Arbeitgeberbelastung für…
Weiterlesen
Seit 2019 sind Dienstfahrräder, die einem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, steuerfrei gestellt. Doch gilt das auch für Minijobber und falls ja, was gilt es dabei zu beachten?