Ehegatte im Minijob – Arbeitsvertrag muss Fremdvergleich standhalten
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.
Ehegatten zu beschäftigen ist möglich – auch im Minijob. Allerdings sollten dabei ein paar Besonderheiten beachtet werden, damit die Betriebsprüfung nicht böse endet.