Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern Pflicht
Haben Sie keine Arbeitszeitvereinbarung bei Minijobbern getroffen, dann haben Sie ab 2019 ein echtes Problem. Durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes werden bei Teilzeitarbeitnehmer, deren Arbeitszeit nicht vereinbart ist („Arbeit auf Abruf“), als Wochenarbeitszeit 20 Stunden angesetzt. Damit werden die bisherigen Minijobs zu versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.