Ab 1.7.2022 neuer Mindestlohn
Ab 1.7.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro. Davon sind zahlreiche Miniojobber betroffen und Aushilfen, die als kurzfristig Beschäftigte tätig sind.
Ab 1.7.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro. Davon sind zahlreiche Miniojobber betroffen und Aushilfen, die als kurzfristig Beschäftigte tätig sind.