Rentenversicherungspflicht im Minijob
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob sorgt für ein höheres Nettoentgelt
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob sorgt für ein höheres Nettoentgelt
Beim Austritt eines Minijobbers ist eine Abmeldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu senden.
Die Jahresmeldungen 2019 sind auch für Minijobber zu erstellen. Beachten sollten Sie dabei aber, dass es einige Besonderheiten geben kann.
Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.
Weihnachtsgeld und Minijob schließen sich nicht aus. Allerdings sollten Sie in der Lohnabrechnung die Besonderheiten von Einmalzahlungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Minijobber kennen.
Was steht eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018? Interessante Frage. Im Grunde sind auch bei Minijobber die steuerpflichtigen Einnahmen und die darauf entfallenden Steuern in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. In diesem Artikel finden Sie nähere Erläuterungen zu der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018 und 2017.
Die Lohnsteuerbescheinigung ist auch für MInijobber zu erstellen. Allerdings in der Praxis ist dies eher die Ausnahme, denn die Regel.
Ab 1.1.2018 ändert sich der Rentenversicherungsbeitragssatz, so dass sich auch die Werte für ein Berechnungsbeispiel: Rentenversicherungspflichtiger Minijob 2018 und Mindestbemessungsgrundlage ändern.
Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.