Midijob ist Nebenjob
Wenn der Nebenjob ein Midijob ist
Wenn der Nebenjob ein Midijob ist
Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.
Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.
Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.
Midijob sorgt für Krankenversicherungsschutz
Beim Wechsel vom Minijob zum Midijob sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen.
Gleitzonenformel 2017 bei Mehrfachbeschäftigten.
Zum Jahreswechsel 2016/2017 haben sich wieder einige Rechenwerte und Beitragssätze in der Sozialversicherung und damit auch die Gleitzonenformel 2017 verändert. Das hat auch Auswirkungen auf Ihre Gleitzonen-Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges Entgelt zwischen 450 € und 850 € im Monat verdienen. Hier änderte sich für 2017 der Gleitzonenfaktor „F“.