Mehrere Minijobs sind möglich
Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.
Die Ausübung von mehreren MInijobs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche dies sind lesen Sie in diesem Artikel.
Der Minijob ist Nebenjob, wenn ein Minijob vom Arbeitnehmer im Nebenjob ausgeübt wird. Dann sollten Sie im Lohnbüro ein paar Besonderheiten beachten. So stellt sich die Frage, ob der Hauptjob Auswirkungen auf die Beurteilung des Minijobs hat. Aber auch bei der Personalplanung sollten Sie beachten, dass der Minijobber im Nebenjob nicht unbegrenzt eingesetzt werden darf.
Gerade bei Minijobbern ist das Ausüben von mehrere Minijobs nebeneinander nicht ungewöhnlich. Die Minijobber arbeiten dann parallel neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung in einem Minijob odeer üben mehrere Minijobs parallel aus. Problematisch wird es für Sie im Lohnbüro, wenn sich die weiteren Beschäftigungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs in Ihrem Betrieb auswirkt. Das kann…
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