Lohnachweis 2024 – auch die Minijobber melden
Der Lohnachweis 2024 zur Berufsgenossenschaft ist bis 17.02.2025 zu übermitteln. In diesem sind die auch die Minijobber zu melden.
Der Lohnachweis 2024 zur Berufsgenossenschaft ist bis 17.02.2025 zu übermitteln. In diesem sind die auch die Minijobber zu melden.