Mindestlohn für Maler und Lackierer ab 1.5.2023
Der Mindestlohn im Maler- und Lackierhandwerk steigt zum 1.5.2023 um ca. 5 Prozent.
Der Mindestlohn im Maler- und Lackierhandwerk steigt zum 1.5.2023 um ca. 5 Prozent.
Der Mindestlohn für Maler und Lackierer ist zum 1.5.2019 erneut (leicht) gestiegen.
Mindestlohn – im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn.
Ab 1.5.2017 gilt ein neuer (höherer) Mindestlohn für Maler und Lackierer. Natürlich gilt dieser neue Mindestlohn auch für Minijobs auch für kurzfristige Aushilfen, wie beispielsweise die Ferienjobber, die Sie in den Ferien beschäftigen. Der neue Mindestlohn ist im Grunde für alle Maler und Lackierer ab 1.5.2017 mindestens zu zahlen.