Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 werden ausgeweitet
Auch in diesem Jahr werden die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftigte Aushilfen ausgeweitet. Dies ist im Rahmen des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes“ vom 31.5.2021 ist die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 verkündet worden.