Ende der ausgeweiteten Kurzfristigkeitsgrenzen im Oktober 2021
Im zweiten Jahr der Pandemie galt eine Sonderregelung bei kurzfristig Beschäftigten. So sind die Kurzfristigkeitsgrenzen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021 ausgeweitet worden. Ab 1. November 2021 kehrt nun aber auch bei den Kurzfristigkeitsgrenzen wieder Normalität ein.