Kurzfristige Beschäftigung verlängern ist möglich
Die Verlängerung einer kurzfristigen Beschäftigung ist möglich. Es kommt allerdings auf die Dauer der Verlängerung und den Zeitpunkt an. Gewusst wie, kann hier ordentlich gespart werden.
Die Verlängerung einer kurzfristigen Beschäftigung ist möglich. Es kommt allerdings auf die Dauer der Verlängerung und den Zeitpunkt an. Gewusst wie, kann hier ordentlich gespart werden.
Erfüllt eine Beschäftigung die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung, dann entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen erneut ausgeweitet werden. Dies wurde Ende März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen vom Jahr 2020 auch im Jahr 2021 wiederholt werden. In Anbetracht der anhaltenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen als (nahezu) sicher.
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ausgeweitet. Seit März gelten als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung die vorübergehend angehobenen Kurzfristigkeitsgrenzen von 5 Monaten bzw. 115 Arbeitstagen. Damit soll Ende Oktober Schluss sein. Ab November 2020 sollen wieder die bisherigen Grenzen gelten.
Die Beschäftigung von Schulabgängern als kurzfristige Aushilfen ist gang und gäbe. Allerdings sollten Betriebe bei Schulabgängern in einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis genau hinsehen. Denn bei Schulabgängern kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen sein.
Die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ist beschlossene Sache. Die Kurzfristigkeitsgrenzen werden von bislang 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstage auf nun 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Damit kommt die Politik der Forderung der Landwirtschaft nach, die für die Ernte dringend Erntehelfer bedarf.
Neue Lohngrenzen für die pauschale Lohnsteuer bei kurzfristigen Aushilfen. Die Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung kurzfristiger Aushilfen sind 2020 endlich angepasst worden.
Im Lohnbüro können Sie kurzfristige Aushilfen nicht nur nach der individuellen Steuerklasse abrechnen. Sie haben vielmehr auch die Möglichkeit die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen zu nutzen. Dafür sind aber einige Bedingungen zu erfüllen, die Sie in einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch nachweisen müssen. Fraglich ist auch, ob die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen überhaupt sinnvoll ist.
Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung einsetzen – das ist in vielen Betrieben in den Ferien eine gute Möglichkeit um die Urlaubsvertretung zu organisieren. Doch bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Ferienjobber gilt es auf ein paar Dinge zu achten.
Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.