Kurzfristige Aushilfen: Arbeitszeiten sind aufzuzeichnen
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.
Die Arbeitszeiten sind auch für Ihre kurzfristigen Aushilfen arbeitstäglich aufzuzeichnen. Dabei sind tatsächlicher Beginn, Ende und die Dauer zu dokumentieren.
Mindestlohn steigt ab 1.7.2021 erneut
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2020 ausgeweitet. Seit März gelten als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung die vorübergehend angehobenen Kurzfristigkeitsgrenzen von 5 Monaten bzw. 115 Arbeitstagen. Damit soll Ende Oktober Schluss sein. Ab November 2020 sollen wieder die bisherigen Grenzen gelten.
Viele Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob es möglich ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob und einen Minijob zeitgleich auszuüben. Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte sich der Betrieb dabei um ein paar Details vom Beschäftigten bemühen, um diese Konstellation auch sicher umzusetzen.