Bei Kurzarbeitergeld ist Minijob im Nebenjob möglich
Minijobber selbst können kein Kurzarbeitergeld erhalten. Das gilt auch dann, wenn der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist. Allerdings können versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die kurzarbeiten einen Minijob im Nebenjob annehmen. Der Verdienst aus dem Minijob wird dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.