Kein Kurzarbeitergeld für Minijobber
Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Betriebe können nun wesentlich leichter Kurzarbeitergeld beantragen. Konkret können Betriebe jetzt Kurzarbeitergeld beantragen, wenn unter anderem 10 Prozent der Beschäftigten kurzarbeiten.