Jahresmeldungen 2022 für Minijobber
Die Jahresmeldungen für die Minijobber sind bis spätestens 15.2.2023 zu übermitteln. Diesmal gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Die Jahresmeldungen für die Minijobber sind bis spätestens 15.2.2023 zu übermitteln. Diesmal gibt es einige Besonderheiten zu beachten.