Insolvenzgeldumlage 2021 steigt
Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.