Gleitzonenfaktor 2018 – neuer Faktor F
Durch die Reduzierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 % ab 1.1.2018 ändert sich auch der Gleitzonenfaktor 2018. Damit ändert sich auch die Gleitzonenberechnung ab 2018. Denn durch die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung ändert sich auch der Faktor F, der für die Gleitzonen-Berechnung wichtig ist.