Gebäudereinigung – Mindestlohn 2024 steigt
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber in der Gebäudereinigungsbranche.
Im Gebäudereinigerhandwerk gilt ein Mindestlohn für die beschäftigten Arbeitnehmer.