Feiertagszuschläge bei Minijobbern berechnen
Feiertagszuschläge können auch an Ihre Minijobber gezahlt werden. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
Feiertagszuschläge können auch an Ihre Minijobber gezahlt werden. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in diesem Artikel.
Auch für die Arbeit an Heiligabend ist ein Feiertagszuschlag zu zahlen. Vorausgesetzt der Minijobber arbeitet auch tatsächlich zu den zuschlagspflichtigen Zeiten.
SFN-Zuschläge sind auch für Minijobber zu zahlen. Im Grunde sind dabei kaum Besonderheiten zu beachten, da die steuerfreien Lohnextras bei der Beurteilung eines Minijobs kaum Relevanz haben. Dennoch gibt es aber ein paar Fallkonstellationen, die Sie kennen sollten, da in diesen Fällen der Minijobstatus gefährdet ist.
Der Feiertagszuschlag am Reformationstag 2017 geht auch an Minijobber, wenn sie ansonsten ebenfalls einen Feiertagszuschlag für die Feiertagsarbeit vom Betrieb erhalten. Vor 500 Jahren schlug Martin Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg. Aus diesem Grund ist der Reformationstag 2017 ein bundeseinheitlicher Feiertag. Da der 31.10.2017 auf einen Dienstag fällt, freut dies viele…
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Die Lohnabrechnung für Feiertage und Minijobber ist ein vieldiskutiertes Thema. Teilweise gehen hier die Meinungen über eine Vergütung auch weit auseinander, so dass dieses Thema näher beleuchtet werden muss. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer – also auch Ihre Minijobber – auch an arbeitsfreien Feiertagen so zu vergüten, als wenn sie ihre Arbeitsleistung erbracht hätten. Das gilt natürlich…
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