Schlagwort: Feiertagslohn

Feiertagslohn im Minijob

Feiertagslohn gilt auch im Minijob

Fällt aufgrund eines Feiertags die Arbeit für einen Minijobber aus, so erhalten auch Minijobber Feiertagslohn vom Betrieb.

Feiertagslohn für MInijobber

Feiertagslohn für Minijobber

Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten

Feiertagslohn 1. Mai

Feiertagslohn am 1. Mai auch für Minijobber

Arbeitnehmer, die an einem Feiertag nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung am Feiertag. Das gilt auch für den Feiertagslohn am 1. Mai. Auch für den 1. Mai hat der Arbeitgeber Feiertagslohn zu zahlen, wenn an dem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.

Feiertagszuschlag Heiligabend Minijob

Feiertagszuschlag Heiligabend 2019 auch für Minijobber

Auch für die Arbeit an Heiligabend ist ein Feiertagszuschlag zu zahlen. Vorausgesetzt der Minijobber arbeitet auch tatsächlich zu den zuschlagspflichtigen Zeiten.

Minijob und SFN-Zuschläge

SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob

Bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen bei Krankheit sollten Sie beachten, dass die Steuerfreiheit im Krankheitsfall nicht mehr gegeben ist.

Mehrere Minijobs

Mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.…
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Kurzfristige Aushilfen und Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen

Entgeltfortzahlung ist auch bei kurzfristigen Aushilfen zu zahlen – es gibt aber Ausnahmen.

Steuerfreier Feiertagszuschlag

Feiertagszuschlag Ostern 2019 auch für Minijobber

Natürlich erhalten auch Ihre Minijobber einen Feiertagszuschlag Ostern 2019, wenn der Betrieb Feiertagszuschläge zahlt und die Minijobber Ostern 2019 im Einsatz waren. Die Höhe des Feiertagszuschlags Ostern 2019 ist vom Grundlohn, der Stundenanzahl sowie der vereinbarten Zuschlagshöhe abhängig. Wenn einige Eckpunkte berücksichtigt werden, können die Feiertagszuschläge steuerfrei ausgezahlt werden.

Entgeltfortzahlung Höhe

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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