Feiertagslohn am 1. Mai auch für Minijobber
Arbeitnehmer, die an einem Feiertag nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung am Feiertag. Das gilt auch für den Feiertagslohn am 1. Mai. Auch für den 1. Mai hat der Arbeitgeber Feiertagslohn zu zahlen, wenn an dem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.