Krankenkasse bei Minijobbern abfragen
Auch für Ihre Minijobber müssen Sie die Krankenkasse kennen und in der Lohnsoftware hinterlegen. Denn nur dann können Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abfragen.
Auch für Ihre Minijobber müssen Sie die Krankenkasse kennen und in der Lohnsoftware hinterlegen. Denn nur dann können Sie die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch abfragen.
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind auch für geringfügig entlohnte Minijobber von den Betrieben abzurufen.