Zulässiges Überschreiten der 538-Euro-Minijobgrenze
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.
Ein Überschreiten der Minijobgrenze von 538 Euro ist zulässig. Allerdings müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden, um den Minijobberstatus nicht zu gefährden.