Abmeldung eines Minijobbers
Beim Austritt eines Minijobbers ist eine Abmeldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu senden.
Beim Austritt eines Minijobbers ist eine Abmeldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu senden.
Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.