Minijob und Bürgergeld
Auch Bezieher von Bürgergeld können einen Minijob ausüben. Hierbei gelten aber bestimmte Grenzen für die Anrechnung. Die ersten 100 Euro aus einem Minijob sind aber anrechnungsfrei.
Auch Bezieher von Bürgergeld können einen Minijob ausüben. Hierbei gelten aber bestimmte Grenzen für die Anrechnung. Die ersten 100 Euro aus einem Minijob sind aber anrechnungsfrei.