Senkung U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019
U2-Umlage für Minijobber sinkt ab 1.6.2019. Damit werden die Minijob-Arbeitgeber entlastet. Allerdings dürfen die Betriebe hier nicht auf eine „riesige“ Einsparung hoffen.
U2-Umlage für Minijobber sinkt ab 1.6.2019. Damit werden die Minijob-Arbeitgeber entlastet. Allerdings dürfen die Betriebe hier nicht auf eine „riesige“ Einsparung hoffen.
Ein schwieriges Thema ist das Zusammenspiel von Praktikanten und Mindestlohn. Die Lohnabrechner fragen sich bei Praktika stets, ob der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist. Ein aktuelles Urteil vom Bundesarbeitsgericht sorgt für etwas mehr Klarheit.
Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.
Was bedeutet die Gleitzone in der Lohnabrechnung? Sie bezeichnet den Niedriglohnbereich bei regelmäßigen Monatsverdiensten zwischen 450,01 € und 850 €. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt in diesem Bereich liegt, so sind die Gleitzonenregelungen zur Beitragsberechnung anzuwenden. Diese Besonderheit der Gleitzone gilt aber nur für die Sozialversicherung.
Ist ein fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zulässig? Die Frage lässt sich wie so oft mit einem ja, aber… beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie im Betrieb ein paar Dinge beachten.
Die Lohnabrechnung Oktober 2017 für Ihre Minijobber hält wieder einige Besonderheiten bereit. Neben den herkömmlichen Herausforderungen der Abrechnung, wie die Einhaltung der 450-€-Minijobgrenze, ist für die Lohnabrechnung Oktober 2017 auch noch der ein oder andere Feiertag in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
Die Frage ob Feiertagszuschläge und Minijob zu zahlen sind, ist vielfach keine Frage mehr in den Betrieben. Auch im Minijob werden Feiertagszuschläge gezahlt. Dies ist in vielen Branchen mittlerweile üblich und in Anbetracht der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in vielen Fällen auch nachvollziehbar.
Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.
Viele Betriebe erhalten in diesen Tagen eine Information der Minijob-Zentrale, dass im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle der Meldungen aufgefallen ist, dass für einige Minijobber noch die Jahresmeldungen 2016 fehlen. Wenn Sie ein solches Schreiben der Minijob-Zentrale erhalten, dann sollten Sie darauf schnellstmöglich reagieren und das Schreiben bearbeiten. Was ist die Vollständigkeitskontrolle der Meldungen überhaupt? Die Krankenkassen…
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