Schlagwort: Befreiung

Arbeitspausen im Minijob

Arbeitszeit: Pausenregelungen für Minijobber

Die Pausenregelungen für Minijobber unterliegen keinen Besonderheiten. Auch für Minijobber gelten dieselben Pausenregelungen wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Doch was verbirgt sich hinter den Pausenregelungen und was sind das überhaupt für Regelungen?

Das ist ein Minijob

Was ist ein Minijob?

Was ist ein Minijob und was muss ich im Lohnbüro beachten. Dies ist eine häufig gestellte Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird. Im Gesetz ist ein Minijob gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dort von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gesprochen. Der Minijob hat sich erst nach und nach in den Sprachgebrauch eingeschlichen. Heute ist er allgemein…
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Kurzfistige Aushilfen

5 häufige Fragen: Kurzfristige Aushilfen und Steuern

In diesem Artikel finden Sie 5 häufige Fragen zu kurzfristige Aushilfen und Steuern. Kurzfristige Aushilfen finden sich mittlerweile in fast allen Branchen wieder, da sie sozialversicherungsfrei eingesetzt werden können. Das hat den großen Vorteil, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die teuren Sozialversicherungsbeiträge sparen können. Schließlich macht dies bei den Arbeitgebern knapp und bei den Arbeitnehmern…
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Jahresmeldungen zur Sozialversicherung - Minijob

Wichtige Punkte bei Jahresmeldungen für Minijobber

Die Jahresmeldungen für Minijobber sind bis spätestens 15.2. zu versenden Das gilt für Ihre Minijobber und im Grunde auch für alle weiteren Arbeitnehmer, die Sie beschäftigen. Allerdings gilt natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.

Minijobs und häufige Fehler in der Lohnabrechnung

Machen Sie auch die 5 häufigsten Fehler bei Minijobbern in der Lohnabrechnung?

Das sind die 5 häufigsten Fehler bei Minijobbern. Was sich zuerst vollmundig anhört, ist leider oft Realität in der Lohnabrechnung. Im Eifer des Gefechts wird schnell mal ein Antrag vergessen oder eine Bescheinigung oder ein Beleg wird nicht in die Entgeltunterlagen abgelegt. Das muss aber nicht sein, wie Ihnen die folgende Übersicht zeigt.

Mindestlohn Minijob und Zuschläge

Zuschläge bei Mindestlohn und Minijob

Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) beziehen sich in aller Regel auf den Grundstundenlohn – somit sind diese Zuschläge bei Mindestlohn-Entlohnung auch aus dem Mindestlohn zu zahlen. Eine Berechnung aus einem niedrigeren Stundengrundlohn ist nicht zulässig.  Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden (BAG-Urteil vom 20.9.2017; Az: 10 AZR 171/16).

Arbeitsunfähigkeit im Minijob

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.

Befreiung Rentenversicherungspflicht

Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

Berechnungsbeispiel: Minijob und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 2017

In der betrieblichen Praxis tauchen immer wieder Fragen zur Abrechnung von Minijobs auf, oft geht es dabei um konkrete Berechnungsbeispiele, wie die Abrechnung aussieht, wenn ein Minijob und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Sofern sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen hat, dann fallen keine Eigenanteile des Minijobbers zur Rentenversicherung an. Konkret heißt das,…
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Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber

Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.

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