Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
Geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer sind in dem Minijob rentenversicherungspflichtig. Daher ist grundsätzlich nein Eigenanteil des Minijobbers zur Rentenversicherung zu zahlen. Allerdings kann sich der Minijobber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.