Ausbildung und Minijob beim selben Arbeitgeber
Es handelt sich nicht um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, wenn Ausbildung und Minijob bei einem Arbeitgeber ausgeübt werden.
Es handelt sich nicht um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, wenn Ausbildung und Minijob bei einem Arbeitgeber ausgeübt werden.